Datenschutzhinweise
Was die Anwendung speichert
Die folgenden Angaben beschreiben die Anwendung selbst — sie gelten unabhängig davon, wer sie betreibt. Angaben zum Verantwortlichen stehen darunter.
| Angabe | Zweck | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Name und E-Mail-Adresse des Kontos | Anmeldung, Zuordnung von Belegen zu ihrem Urheber | Solange das Konto besteht. Ausgeschiedene Konten werden gesperrt, nicht gelöscht — der Beleg behält seinen Urheber. |
| Sitzung (Kennung, Zeitpunkt der letzten Nutzung, Gerätebeschreibung) | Angemeldet bleiben; eigene Sitzungen einsehen und beenden | 7 Tage |
| Nachweis des zweiten Anmeldeschritts | Zweiter Faktor, ohne das Passwort erneut zu erfragen | 5 Minuten |
| Vertrautes Gerät | Zweiten Faktor auf diesem Gerät für eine Weile aussetzen | 30 Tage |
| Fehlversuche bei der Anmeldung | Sperre nach zu vielen Versuchen | 15 Minuten · Die Sperre greift nach 10 Fehlversuchen und endet von selbst. |
| Einladung (Adresse und Tokenhash) | Ein Konto entsteht ausschließlich per Einladung | 7 Tage |
| Zurücksetzung des Passworts (Tokenhash) | Vergessenes Passwort neu setzen | 1 Tag |
| Passkey (öffentlicher Schlüssel, Zähler, Gerätebeschreibung) | Anmeldung ohne Passwort; Erkennung geklonter Schlüssel | Bis der Passkey entfernt wird. |
| Protokoll (Zeitpunkt, Aktion, handelndes Konto, IP-Adresse) | Nachvollziehbarkeit von Änderungen an Belegen und Stammdaten | Unbefristet und unveränderlich — das Protokoll lässt sich über die Anwendung weder ändern noch löschen. |
| Rechnungen samt Empfängerangaben | Rechnungsstellung und steuerliche Aufbewahrung | Zehn Jahre nach §147 AO; Belege werden nicht gelöscht. |
Was nicht geschieht
- Es werden keine Daten an Dritte übertragen. Die Anwendung funktioniert ohne ausgehende Internetverbindung.
- Es sind keine externen Schriftarten, Skripte oder Analysedienste eingebunden; es findet keine Reichweitenmessung statt.
- Gesetzt werden ausschließlich technisch notwendige Cookies: Sitzung, Schutz vor Anfragen fremder Herkunft, zweiter Anmeldeschritt und vertrautes Gerät. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich, und es gibt keine, die erteilt werden könnte.
- Das Protokoll ist unveränderlich: Einträge lassen sich über die Anwendung weder ändern noch löschen.